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Wasserfahrzeuge


WINTERLAGER

Wassersportkasko-Versicherung:

Gerade auch im Winterlager bestehen viele Risiken, die nur über die
Kasko-Versicherung gedeckt sind. Einbruch-Diebstahl, Diebstahl von
Teilen der Ausrüstung, Kranen im Winterlager und vor allem Brandstiftung
verursachen große Schäden bis zum Totalverlust. Unsicherheit hat im
letzten Winter ein Urteil gebracht, nachdem ein Versicherer die Deckung
verweigert hat, weil der Winterlagervermieter in seinen Mietverträgen
seine Haftung für einfache Fahrlässigkeit vertraglich ausgeschlossen hat.
Der Versicherer sah darin eine nachträgliche Risikoerhöhung und versagte
den Versicherungsschutz. Deshalb eine dringende Empfehlung an die Ver-
sicherten: Melden Sie diese Haftungsbegrenzungsvereinbarung umgehend
Ihrem Kasko-Versicherer. Die Württembergische Versicherung hat bestätigt,
dass für ihre Kunden der Versicherungsschutz bei Einschränkung der Haftung
nicht gefährdet ist, sofern der Winterlagermieter weiterhin für Schäden
haftet, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind.

Wassersport-Haftpflichtversicherung:

Auch im Winterlager sollte Versicherungsschutz über eine Boots-Haftpflicht-
versicherung bestehen, da vom Boot oder vom Bootseigner aus Brände auf
andere Boote übergreifen können oder Kollisionen durch Rangierfahrten
passieren können.

Erich Buck
Experte für Yacht- und Bootsversicherungen

www.bodensee-news.ch

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